4.12.2.3.1 Es ist richtig, dass den Medien in einem demokratischen Rechtsstaat die wichtige Rolle eines Bindeglieds zwischen Staat und Öffentlichkeit zukommt. Durch ihre Informationstätigkeit schaffen die Medien Transparenz und machen so eine demokratische Kontrolle behördlicher Tätigkeiten überhaupt erst möglich (vgl. dazu BGE 141 I 211 E. 3; BGE 137 I 209 E. 4.2; BGE 137 I 8 E. 2.5; ferner Berufung Beklagte 2 und 3, S. 84-88). In diesem Sinne sind (kritische) Zeitungsberichte über die Tätigkeit und das Funktionieren einer KESB durchaus erwünscht bzw. besteht an ihnen ein gewichtiges öffentliches Interesse.