Name] ['beide H.__sel.']) oder weil sich die beantragte Zeugeneinvernahme von vornherein nicht zum Beweis der strittigen Tatsache – d.h. der Wahrheit oder Unwahrheit einer bestimmten Aussage – geeignet hätte (Dres. D.________, [_Ärztin E.___] [beide 'Samuel'], Nachbarn, Lehrerinnen und Helfer). - 196 -