lichkeit beider Kläger verletzende Kampagne bewertet. Sie eignete sich jedenfalls dazu, das Vertrauen einer ganzen Region in ihre KESB, deren Mitglieder und insbesondere deren Präsidenten bis in die Grundfesten zu erschüttern und dadurch die tägliche Arbeit derselben zu erschweren (vgl. vi-Entscheid, S. 188). 4.12.2 Rechtfertigungsebene