book-Seite eingegangenen Reaktionen einige besonders beleidigende und unverkennbar direkt auf die KESB Linth und den Kläger 1 abzielende Werturteile wortwörtlich zitiert wurden (kläg.act. 253, Spalte 3: "Für andere Kommentare sind die KESB und ihre Chefs: 'Schwerverbrecher', 'herzlos', 'unmenschlich', 'kriminelle Organisation', 'Greuelverein'"; vgl. Berufung Beklagte 2 und 3, S. 80).