Indem sie die Nebenbeschäftigung bewusst zur "wirtschaftlichen Existenz" (kläg.act. 253) bzw. zur "Firma" (3x [kläg.act. 251, Bericht, Titel und Kommentar, Absatz 1 und 4]) von S.________ hochstilisierten, liessen sie die Handlungen der KESB Linth und des Beistandes künstlich spektakulärer und skandalöser erscheinen, als sie es in Wirklichkeit waren (vgl. kläg.act. 251, Bericht, Spalte 1: "ein rundes Dutzend Kunden […]"). Dies lässt sich genauso wenig mit dem Informationsauftrag der Presse rechtfertigen wie der Umstand, dass im Beitrag über die auf der eigenen Face- - 193 -