Wesentliche Informationen, die nicht ins eigene Narrativ gepasst hätten, seien ausser Acht und sämtliche Tatsachen, die für das Vorgehen der KESB Linth gesprochen hätten, weggelassen worden (z.B. Gründe für die Einweisung in die Psychiatrie, Verwahrlosung, Handgreiflichkeit gegenüber Beistand). Ausserdem enthalte die Berichterstattung verschiedene wahrheitswidrige und irreführende Aussagen (Verantwortlichkeit der KESB Linth für fürsorgerische Unterbringung, Bezeichnung der Treuhandtätigkeit als wirtschaftliche Existenzgrundlage).