Weshalb die Darstellung der KESB Linth als Behörde, die einen älteren Mann grundlos in die Psychiatrie einweise und ihm grundlos seine Treuhandkunden wegnehme und seine Firma schliesse, auch den Kläger 1 empfindlich in seinem beruflichen Ansehen - 191 - trifft, veranschaulicht jedoch am besten das folgende Zitat aus dem Artikel "Heftige Reaktionen zu S.________" des Beklagten 3 (kläg.act. 253): "Verfügt hatte das die KESB Linth unter A.___________".