Abgesehen von diesen beiden Textpassagen finden sich in den fraglichen Beiträgen jedoch deutlich mehr Stellen, in denen die fürsorgerische Unterbringung subtil der KESB Linth angelastet wird ("Die KESB nahm dem [_Herkunft_] S._______ auf einen Schlag seine Freiheit, seine Selbstbestimmung und seine Kunden weg" [Vorspann Kurznachricht]; "S.________: Dank KESB vom Spital in die Psychi und noch viel mehr" [Bildunterschrift Kurznachricht; beide kläg.act. 250]; "Die Gemeinde meldet ihre Bürger […] der KESB, diese nimmt dem Betroffenen die Selbstbestimmung weg […], dann wird der Wehrlose in die Psychi verfrachtet und obendrein wird noch seine Firma geschlossen" [Kommentar des Beklagten 2;