liess ihn […]"). Darüber hinaus lässt sich auch dem Text der Kurznachricht bei sorgfältiger Lektüre entnehmen, dass die fürsorgerische Unterbringung in Wahrheit nicht seitens der KESB Linth, sondern seitens des Spitals verfügt worden war ("[…] S._______ musste kurz ins Spital [Name]. Gegen seinen Willen brachte ihn dieses dann aus dem Spitalbett in die Psychi [_ Ort]" [kläg.act. 250]). Abgesehen von diesen beiden Textpassagen finden sich in den fraglichen Beiträgen jedoch deutlich mehr Stellen, in denen die fürsorgerische Unterbringung subtil der KESB Linth angelastet wird ("Die KESB nahm dem [_Herkunft_] S._____