"Für andere Kommentare sind die KESB und ihre Chefs: 'Schwerverbrecher', 'herzlos', 'unmenschlich', 'kriminelle Organisation', Greuelverein'. Teilweise werden noch härtere Begriffe verwendet" (3. Spalte; beides kläg.act. 253). 4.11.3 Beurteilung der Vorinstanz und Würdigung