Die Beiträge über S._______ stiessen auf der Facebook-Seite der Beklagten 1 auf eine grosse Resonanz, worüber der Beklagte 3 in einem Artikel in der Folgeausgabe vom 4. August 2016 mit dem Titel "Viele Facebook-Kommentare zum neuen Fall eines KESB-Opfers / Heftige Reaktionen zu S.________" berichtete (kläg.act. 253). In diesem Artikel finden sich u.a. folgende Passagen: "[…] Wie die ON berichtet hatten, war der Rentner in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und dann seiner wirtschaftlichen Existenz beraubt worden. Verfügt hatte das die KESB Linth unter A._________ ____." (Vorspann) oder