bei seiner Rückkehr nach Hause machtlos – d.h. bewacht von zwei herbeigerufenen Polizisten – habe zusehen müssen, wie sein Beistand seine Kunden-Dos- siers eingepackt habe (kläg.act. 251). Rechts neben dem Bericht befindet sich der Kommentar des Beklagten 2, welcher wie folgt lautet: "Neue, unheimliche Dimensionen - 188 -