gerne über das Austrittsdatum zu verhandeln, sobald er im Besitz dieses Dokumentes sei. Am [_]. Mai 2016 unterzeichnete S._________ das Dokument und am [+1]. Mai 2016 fand sein Austritt aus der Klinik statt (KAB 108 f.). Zu Hause angekommen weigerte sich S.___ ___, seinem Beistand, T.________, seine Kundenakten herauszugeben. Er wurde dabei handgreiflich, weswegen die Kantonspolizei beigezogen wurde (kläg.act. 249). 4.11.2 Beiträge in den ON