Im Fall 'S.________' geht es zusammengefasst um Folgendes: Am [_Datum_] 2016 ging bei der KESB Linth die inzwischen dritte Gefährdungsmeldung – die beiden früheren endeten nach Durchführung des Abklärungsverfahrens mit einer Verfahrenseinstellung (vgl. kläg.act. 233-239) – wegen befürchteter Verwahrlosung von S.________ (Jahrgang [__]) ein (kläg.act. 240). Daraufhin stattete die KESB Linth dem seit dem Tod seiner Ehefrau allein wohnenden und noch in überschaubarem Umfang als Treuhänder tätigen S.______ ____ (kläg.act. 238) [__] Februar 2016 einen Hausbesuch ab, anlässlich dessen dieser angab, Ausstände bei der Büromiete in Höhe von Fr. 10'000.00 zu haben (kläg.act.