erzeugen. Solches lässt sich selbstredend nicht durch den Informationsauftrag der Presse rechtfertigen und kommt der Definition des von der Vorinstanz verwendeten Begriffs "Hetze" zumindest sehr nahe (vi-Entscheid, S. 163; Berufung Beklagte 2 und 3, S. 77). 4.11 Fall 'S._______' 4.11.1 Hintergründe des Falls