(3) Schliesslich lassen sich die Häufigkeit (in zwölf Beiträgen) und Intensität, mit welcher einseitig, unsachlich und repetitiv über die Wahl des Klägers 1 geschrieben wurde, bloss mit dem Bestreben erklären, feindselige Stimmung und Emotionen gegen die darin involvierten Personen (Kläger 1, Stadtpräsident Q.___ und Stadtrat P._______) zu - 186 -