Sowohl die vereinzelten Beiträge zu Beginn als auch die gebündelten späteren Beiträge über die Wahl des Klägers 1 wurden so platziert, dass der Durchschnittsleser annehmen musste, er erhalte hiermit die Erklärung dafür, wie eine derart wichtige und verantwortungsvolle Position überhaupt mit einer solch ungeeigneten Person habe besetzt werden können. Er wird mithin durch die sowohl vom Beklagten 2 als auch vom Beklagten 3 getragene Berichterstattung über die Wahl des Klägers 1 einerseits im schon vorbestehenden Eindruck bestärkt, dass der Kläger 1 als - 184 -