"schludrig", "fahrlässig", wenn nicht sogar bloss pro forma durchgeführt worden sei, dass der den Wahlvorgang überprüfende GPK-Bericht die wirklich heiklen Fragen offenlasse und dass der Stadtpräsident der Klägerin 2 und die politischen Parteien die Angelegenheit damit gleichwohl am liebsten als erledigt betrachten wollten. 4.10.3 Beurteilung der Vorinstanz und Würdigung