Die Wahl von A.____ ist ein präsidiales Debakel") und eine Nachricht (Titel: "Die Reaktionen der Politik auf die ON-Enthüllungen / Mehrheit der Parteien tut nichts") des Beklagten 3 sowie ein Kommentar des Beklagten 2 erschienen (Titel "Rundum beschämend"). In den Fokus der erwähnten Beiträge gerät auch der Bericht der GPK, welcher als "Gefälligkeitspapier" (Kommentar) und ebenso wie das Verfahren zur Wahl des Klägers 1 als "blamable Leistung" (Lead des Berichts, kläg.act. 232) bezeichnet wird. Überhaupt wird anhand verschiedener Anhaltspunkte ("Beschämende Fakten", "Zeitliche Unmöglichkeit" [Bericht, kläg.act.