Eingehend thematisiert werden der Ablauf des Auswahlverfahrens und die Wahl des Klägers 1 dann schliesslich nochmals in der ON-Ausgabe vom 9. Juni 2016, in welcher auf S. 5 (kläg.act. 232) ein Bericht (Titel: "Wie A.____________ KESB-Präsident wurde / Die Wahl von A.____ ist ein präsidiales Debakel") und eine Nachricht (Titel: "Die Reaktionen der Politik auf die ON-Enthüllungen / Mehrheit der Parteien tut nichts") des Beklagten 3 sowie ein Kommentar des Beklagten 2 erschienen (Titel "Rundum beschämend").