Beide befassen sich kritisch mit der Dauer des Auswahlverfahrens ("Vermutlich war die Suche eine Farce" bzw. "Die ON mutmassen, dass aufgrund des zeitlichen Ablaufs die Wahl von A.______ eine Farce war"), wobei in Letzterem korrigierend darauf hingewiesen wird, dass nach neuer Auskunft Q.'s___ zwölf Bewerber die Stellenanforderungen erfüllt hätten, fünf – und nicht bloss zwei – Bewerber zu einem Gespräch eingeladen worden seien und zwei Bewerber, der nicht wählbare Ausländer und der Kläger 1, es in die Schlussrunde geschafft hätten.