Ähnliches über die Dauer des Auswahlverfahrens und die Qualifikation des Klägers 1 schreibt der Beklagte 2 auch in einem Kommentar, welcher in der ON-Ausgabe vom 17. September 2015 erschien ("Solange die Politik aber die Besetzung der KESB- Leitung in verdächtig kurzer Zeit abhakt, wie dies bei der KESB Linth geschehen, […] gibt es für Verbesserung wenig Hoffnung" [kläg.act. 60]), sowie in einem Textkasten, welcher in der ON-Ausgabe vom 4. Februar 2016 publiziert wurde (vgl. u.a. "[…] A.___________ wurde von Rapperswil-Jonas Stadtrat im [______] 2014 in Rekordzeit – in der eine saubere Evaluation gar nicht möglich war – auf den KESB-Posten gehievt.