Aufgrund der Vorwürfe in der nachfolgend beschriebenen Berichterstattung der ON wurde die Wahl des Klägers 1 als Leiter der KESB Linth von der Geschäftsprüfungskommission (nachfolgend GPK) Rapperswil-Jona überprüft. In deren abschliessendem Bericht vom 2. Juni 2016 (kläg.act. 223) heisst es im Wesentlichen, dass mittels Beschlusses des Stadtrats der Klägerin 2 Stadtpräsident Q.__ und die Leitung des Personaldienstes mit der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens inkl. Wahlvorschlag betraut worden seien. Diese hätten aus den über 20 eingegangenen Bewerbungen fünf Personen zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.