erzeugen liess – zum ersten und einzigen Mal kritisiert wurde, dass eine Familie nicht "in die Fänge der KESB" geraten sei (vgl. vi-Entscheid, S. 157). Nach dem Gesagten wurde das Mass dessen, was sich durch die Aufgaben der Presse rechtfertigen liesse, auch in der Berichterstattung zum Fall 'Q.___ / Kinder bei Grossvater' (an welcher der Beklagte 2 und insbesondere der Beklagte 3 mitwirkten) sowohl gegenüber dem Kläger 1 als auch gegenüber der Klägerin 2 entschieden überschritten. 4.10 Thema 'Wahl von A.________ als Präsidenten der KESB Linth' 4.10.1 Ergebnisse der GPK-Untersuchung - 180 -