che Unterbringungslösung zu finden. 4.9.3.2.3 Hätte man die Behandlung der Q.__-Enkel dem Leser aber nicht ohne Zurückhaltung oder Vermittlung der notwendigen Tatsachenbasis und Rechtsgrundlage als ein heikles, verfängliches oder brisantes Unterfangen verkauft, wäre auch die unbestrittene Tatsache, dass die Zentrumsleiterin O.____ von ihrer Stellvertreterin N._____ nicht oder erst spät darüber informiert wurde (Klageantwort, S. 131; Klage, S. 143 f.; Replik, S. 55 f.), anders aufgefasst worden.