215), "Sonderbehandlung" (kläg.act. 217, 218, 108 und 221) gaben die ON ihren Lesern unmissverständlich und ohne jede Zurückhaltung zu verstehen, dass dieser Fall mit Sicherheit anders behandelt worden wäre, wäre es nicht um eine Tochter und zwei Enkel des (damaligen) Stadtpräsidenten gegangen. Der kritische Leser konnte deshalb nicht erahnen, dass der Grund dafür, weshalb in diesem Fall auf eine förmliche Intervention der KESB Linth verzichtet wurde, ebenso gut am Sachverhalt gelegen haben könnte.