220, 108 und 221) und vom 7. Juli 2016 (kläg.act. 222), in denen sich die ON gegen den Vorwurf der Falschmeldung damit verwehren, dass keine ihrer sorgfältig recherchierten Informationen bisher widerlegt worden sei bzw. Presseaussagen von Stadtrat P._______ zur Wahl N.'s_____ als neuer Chefin des Beratungszentrums Rap- perswil-Jona ihre Berichte indirekt sogar bestätigten.