Schon mit der Gegenüberstellung der Situation der beiden Zentrumsleiterinnen (s. E. 4.9.2 hiervor) in der ON-Ausgabe vom 17. März 2016 (kläg.act. 213 und 171) wurde dem Betrachter ein erstes Mal der Verdacht nahegelegt, dass für die Personalentscheide im Sozialwesen Linth nicht die individuellen Leistungen, sondern die Gunst der Obrigkeiten, namentlich jene des Klägers 1, ausschlaggebend sein könnten. Weiter genährt wurde dieser Verdacht alsdann in der ON-Ausgabe vom 26. Mai 2016 (kläg.act. 214 f.). Der darin erschienene Bericht "KESB: Sonderdienste für den Stadtpräsidenten" (kläg.act. 215) beschäftigt sich zunächst eingehend damit, wie Zentrumsleiterin O._____ von P.'s__