___ seien freundschaftlich verbunden und aufgrund der engen – und intransparenten – persönlichen Verflechtung zwischen der KESB Linth sowie dem Beratungszentrum und dem Stadtrat der Klägerin 2 in der Lage, sich nach Belieben gegenseitige Vorteile zuzuschanzen (vgl. insbes. kläg.act. 171, 214 und 215). Aufgrund der Berichterstattung der ON musste der unbedarfte Durchschnittsleser weiter davon ausgehen, dass der Kläger 1 dem Stadtpräsidenten Q.___ eben einen solchen Vorteil resp. "Freundschaftsdienst" (kläg.act. 214), "Sonderdienst" oder "Extra-Service" (beides - 175 -