Der letzte Beitrag zum Fall 'Q.___ / Kinder bei Grossvater' erschien in der ON-Ausgabe vom 7. Juli 2016 unter der Überschrift "Soziales Beratungszentrum Rapperswil-Jona / Neue Leiterin: Unstimmigkeiten, dass die Balken krachen" (kläg.act. 222). Darin informiert der Beklagte 3 darüber, dass N.____, die den Auftrag zur Betreuung des Falls 'Q.___-Enkel' offensichtlich direkt vom Kläger 1 erhalten und diese Akte an ihrer Chefin vorbeigeschleust habe, nach der "obskuren Entlassung" ihrer Chefin zunächst interimistisch und nunmehr fest Leiterin des Beratungszentrums geworden sei. Sodann wird in Stadtrat P.'s____