___, wiederholt er das, was in den früheren ON- Ausgaben zu lesen war. Dazu, dass Q.__ die ON deswegen der Falschaussage bezichtige, führt er zusammengefasst aus, der Stadtpräsident habe das immer wieder getan, ohne je einen Beweis vorzulegen oder die ihm mehrfach gebotene Gelegenheit zur Stellungnahme zu nutzen, weshalb es unwürdig von ihm sei, nun die Opferrolle einzunehmen. In dieselbe Kerbe schlägt der Beklagte 3 in seinem Bericht ("Sozialschlamassel: Stadtpräsident sieht sich als Medienopfer / Q.___ attackiert und schweigt") und Kommentar ("Schweigen heisst verstecken") auf S. 7 (kläg.act. 221) der entsprechenden ON-Ausgabe.