Nach der insoweit unbestrittenen Sachdarstellung der Kläger meldete sich eine Tochter des damaligen Stadtpräsidenten der Klägerin 2, Q.______, [__] Januar 2015 selbst bei der KESB Linth und ersuchte wegen einer persönlichen Not-Situation um Hilfe. Sie habe dabei angegeben, [________] Probleme zu haben und sich daher in stationäre Behandlung begeben zu müssen, weshalb in dieser Zeit die Betreuung ihrer zwei Kinder nicht sichergestellt sei.