Klage, S. 135 f. [weder hinreichend bestritten in Klageantwort, S. 120-126 noch in Duplik, S. 126]), um überhaupt beurteilen zu können, ob der unangemeldete Besuch mit sieben Personen in der Wohnung verhältnismässig war, und andererseits beschränkte sich die Kritik der ON nicht nur darauf, sondern appellierte durch die künstlich skandalisierende Aufmachung weitgehend an die Sensationsgier und das Unterhaltungsbedürfnis der Leserschaft. Unter dieselbe Rubrik (eines falsch verstandenen Informationsauftrags) fällt aber auch, dass die ON ihre Leser glauben lassen wollten, bei der KESB gebe es faktisch keinen Rechtsweg und müsse der Bürger beweisen, dass er unschuldig sei.