202, S. 3; KAB 100; Klage, S. 135 f. [weder hinreichend bestritten in Klageantwort, S. 120-126 noch in Duplik, S. 126]), um überhaupt beurteilen zu können, ob der unangemeldete Besuch mit sieben Personen in der Wohnung verhältnismässig war, und andererseits beschränkte sich die Kritik der ON nicht nur darauf, sondern appellierte durch die künstlich skandalisierende Aufmachung weitgehend an die Sensationsgier und das Unterhaltungsbedürfnis der Leserschaft.