vgl. vi- Entscheid, S. 145 f.). Ähnlich verfehlt war es aber auch, dass die Bemühungen darum, Frau M.__________ – trotz ihrer fehlenden Mitwirkung – den lang ersehnten Wunsch nach einer Ausreise [_____Staat____] zu ermöglichen (vgl. KAB 99, S. 5-12; kläg.act. 199, S. 3; kläg.act. 202, S. 3), dem Leser als Bestreben der KESB Linth, ihre 'heisse Kartoffel' loszuwerden, verkauft wurden (kläg. act. 207, 208, 210; vgl. vi-Entscheid, S. 147).