Ebenso wenig hilft ihnen der Einwand weiter, wonach sich die Vorinstanz zur Umschreibung des vermittelten Gesamteindrucks vereinzelt Ausdrücken bedient habe, die in den ON nie verwendet worden seien (Berufung, S. 71). Das mag sein, ändert aber nichts daran, dass die zuvor erwähnten Ausführungen der Vorinstanz sinngemäss exakt die Kernaussagen der Berichterstattung zum Fall 'Ehepaar M.__________' wiederspiegeln. Von Beginn weg versuchten die ON nämlich, auf die Urangst der Leser anzuspielen, der Staat könnte seine Macht dazu missbrauchen, um als lästig empfundene Personen in einer Heilanstalt zu versenken (vgl. kläg.act. 193: "So kommen Sie in die psychiatrische Klinik").