_ nach einer Auswanderung [_____Staat_____] zu verwirklichen, seien von den ON dahingehend gewertet worden, dass die KESB eine unrechtmässige Unterbringung in der Psychiatrie habe vertuschen wollen (vi-Entscheid, S. 147). Mit alledem und verstärkt noch durch die teilweise nicht adäquate Wortwahl hätten die ON (vi-Entscheid, S. 145 f.) an die weitverbreitete Angst der Leser appelliert, selbst einmal aus heiterem Himmel in die "Fänge der KESB" zu geraten, und suggeriert, dass in den Augen der KESB (Linth) jedermann unter Generalverdacht stehe.