Was die Verletzungsebene anbelangt, hielt die Vorinstanz zunächst fest, dass der mit dem Fall nicht vertraute Durchschnittsleser angesichts der Berichterstattung der ON habe glauben müssen, dass das Ehepaar M.________ über die [Organisation] an die KESB Linth vermittelt worden sei, damit es von dieser mehr oder weniger freiwillige Hilfeleistungen erhalte. Die Darstellung in den ON habe weiter den Eindruck erweckt, dass diese Hilfeleistung rasch überbordet sei und die KESB Linth das Ehepaar im Grossen und Ganzen ohne vernünftige Gründe in die Zange genommen, den Ehegatten eine "Schlinge um den Hals" gelegt und den Ehemann in ein Heim sowie seine Frau in eine Psychiatrie gesteckt habe.