In der ON-Ausgabe vom 9. Juni 2016 erschien zum Fall 'Ehepaar M.________' auf S. 11 unter der Rubrik "Lokalspiegel" noch eine Kurznachricht (kläg.act. 212). Darin wird die Leserschaft darüber informiert, dass Frau M.________ mit Beschluss vom [_]. Mai 2016 von der KESB befreit worden sei und dass es ihr, wie sie per Mail [_______Staat______] schreibe, prächtig gehe. Die Nachricht endet mit dem Satz: - 167 -