Die Antwort darauf verortet er in einer Aussage, die Ex-Bundesrat [______Name______] ihm gegenüber in einem Interview gemacht habe, wonach – anders als im Normalfall – bei der KESB der Bürger beweisen müsse, dass er unschuldig sei. Daraus schliesst der Beklagte 2 in seinem Kommentar, dass die KESB eine fast unbegrenzte Macht habe und, wie eine geladene Pistole, brandgefährlich sei, wenn sie in die falschen Hände gerate. Wenigstens bis die Umkehrung der Beweislast vorgenommen worden sei – so der Beklagte 2 weiter –, sollten diejenigen, welche eine KESB führten, deshalb mit einer scharfgestellten Pistole umgehen können, was bei der KESB Linth nicht der Fall zu sein scheine.