_ in die psychiatrische Klinik geschmuggelt habe und mit dieser ein Gespräch habe führen können, weil sie so schlau und geistesgegenwärtig gewesen sei, auf sein Spiel einzugehen. Als Ergebnis des Treffens lässt der Beklagte 2 verlauten, dass Frau M._________ "normal" und "vollkommen gesund" sei. Sie einzusperren sei eigentlich ein Verbrechen. Allein dass man sie schon zweimal selbständig aus der Klinik gelassen habe, um ihren Mann - 166 -