__ unter Vormundschaft zu stellen. Am [_]. Februar 2016 sei die KESB Linth mit einem Grossaufgebot in die Wohnung des Ehepaars gedrängt und habe dieses dabei, wie der Ehemann heute sage, psychisch und physisch überfallen. Der Redaktor des Berichts, der Beklagte 2, fügt an, dass die beiden, ohne irgendetwas mitnehmen zu dürfen, wie Schwerverbrecher aus ihrer Wohnung deportiert worden seien. Sechs Tage nach der zwangsweisen Einlieferung in die psychiatrische Klinik habe Frau M._________ zu ihrem Mann ins Altersheim dürfen, wo das aus dem Tritt gebrachte Paar in Streit geraten sei. Anderntags sei die gebeutelte Frau M._________ mit sofort vollstreckbarer Verfügung der KESB