_ wurde hingegen per fürsorgerische Unterbringung durch den Amtsarzt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, nachdem sie sich gegen die Spitaleinweisung ihres Ehemannes aggressiv zur Wehr gesetzt hatte und mit gutem Grund, wie sich später herausstellen sollte (KAB 99, S. 2 und 5 f.), vermutet worden war, dass die bei ihrem Ehemann festgestellten Hämatome von ihr stammen könnten (Klage, S. 136; kläg.act. 200; kläg.act. 202, S. 3; kläg.act. 203, S. 2). Sechs Tage danach scheiterte der Eintritt von Frau M._________ ins Alters- und Pflegeheim ihres Ehemannes,