März bevorstehende Wohnungsräumung ins Altersheim zu bringen. Aufgrund von Verwahrlosung wurde der seit mehreren Jahren an Lähmungserscheinungen leidende Herr M._________ allerdings zuerst zur Untersuchung ins Spital und erst anschliessend ins Alters- und Pflegeheim gebracht. Frau M.________ wurde hingegen per fürsorgerische Unterbringung durch den Amtsarzt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, nachdem sie sich gegen die Spitaleinweisung ihres Ehemannes aggressiv zur Wehr gesetzt hatte und mit gutem Grund, wie sich später herausstellen sollte (KAB 99, S. 2 und 5 f.), vermutet worden war, dass die bei ihrem Ehemann festgestellten Hämatome von ihr stammen könnten (Klage, S. 136;