202, S. 4; kläg.act. 203, S. 6 und 8; KAB 99, S. 6 und 9). Weil das Ehepaar eindringlich wünschte, dorthin auszuwandern, versuchte die Beiständin, die Ausreise zu organisieren. Ihre Bemühungen scheiterten aber an der fehlenden Mitwirkungs- und Auskunftsbereitschaft von Frau M._________ (Klage, S. 135; kläg.act. 202, S. 2 f.; kläg.act. 203, S. 2 und 6 f.).