Genau das war der Leser geneigt zu denken, wenn er Formulierungen oder Sätze las wie "Die ON retten Frau vor der KESB", "Mit dem Eingreifen der KESB hätte die Frau zudem ihr Hab und Gut verloren […]" oder "Sie hätte damit ihre Wohnung und ihre ganze Zukunft verloren". Wäre es den ON tatsächlich nur darum gegangen, darauf hinzuweisen, dass Eingriffe der KESB gegen den Willen der Betroffenen von diesen generell als negativ empfunden würden (Berufung Beklagte 2 und 3, S. 69), hätten sie solche und nicht Ausführungen machen können, die darauf hinauslaufen, dass entsprechende Eingriffe objektiv betrachtet zwangsläufig verheerend gewesen wären.