vgl. aber auch "So kommen Sie in die psychiatrische Klinik" [kläg.act. 193]), dass die KESB quasi routinemässig – als lästig empfundene – Personen ohne triftigen Grund in die Psychiatrie einweise (vgl. vi-Entscheid, S. 137), und zwar umso weniger, als die ON offenkundig über die notwendigen Informationen verfügten, um zu erkennen, dass sich ihre Aussage betreffend das präsentierte Fallbeispiel gerade nicht halten lasse.