Weshalb es zum Informationsauftrag der ON gehören soll, die KESB Linth so darzustellen, obwohl man wusste, dass diese Darstellung unzutreffend war, vermögen die Beklagten 2 und 3 in ihrer Berufung jedenfalls nicht zu erklären. Es hilft ihnen dabei auch nicht weiter, dass Kritik daran, wie - 162 -