So seien sämtliche Umstände, die den Ausschlag für das Tätigwerden der KESB Linth gegeben hätten, ausgeblendet worden (vi-Entscheid, S. 136). Dies stellen die Beklagten 2 und 3 gar nicht wirklich in Abrede, sondern räumen selbst ein, zum Schutz der Betroffenen bewusst nicht publiziert zu haben, dass 'A.S.' eine "Messie" und rund ein halbes Jahr vor der Intervention bei ihr zu Hause schon einmal in Kontakt mit der KESB Linth gestanden sei (Berufung, S. 67).