in die psychiatrische Klinik eingeliefert werde und damit ihre Wohnung, ihre Selbständigkeit und ihre ganze Zukunft verloren hätte. Hauptthema ist aber auch die Art und Weise, wie die KESB Linth und insbesondere deren Vizepräsidentin I._____________ mit 'A.S.' umgegangen seien. Diese wird als "menschenunwürdig" (kläg.act. 194) und in allen drei Beiträgen als "erniedrigend" (kläg.act. 194 f.) bezeichnet. 4.7.3 Beurteilung der Vorinstanz